Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen

I.

Auf Grund des Artikels 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (BGBl. I S. 1915) übertrage ich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) - je für ihren Geschäftsbereich -
den Präsidenten
der Oberpostdirektionen,des Fernmeldetechnischen Zentralamtes,des Posttechnischen Zentralamtes,des Sozialamtes der Deutschen Bundespost und derBundesdruckerei,
den Leitern
der Zentralstelle zur Entwicklung des Fernmeldewesens,des Zentralamtes für Zulassungen im Fernmeldewesen unddes Fachbereichs Post- und Fernmeldewesen in der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sowie
den Rektoren
der Fachhochschulen der Deutschen Bundespost.

II.

Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Beamten vor.

III.

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1982 in Kraft.

Schlußformel

Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen