Besondere Gebührenverordnung BMI

Besondere Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich

Eingangsformel

Auf Grund des § 22 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 und 3 des Bundesgebührengesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) verordnet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat:

§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat werden Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (gebührenfähige Leistungen) erhoben, die auf Grund der folgenden Vorschriften erbracht werden:
1.
Bundespolizeigesetz,
2.
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz,
3.
BDBOS-Gesetz,
4.
BDBOS-Zertifizierungsverordnung,
5.
Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung,
6.
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung),
7.
BSI-Gesetz,
8.
De-Mail-Gesetz,
9.
Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen,
10.
Waffengesetz,
11.
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung.

§ 2 Höhe der Gebühren und Auslagen

(1) Die Höhe der Gebühren und Auslagen richtet sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Das Gebühren- und Auslagenverzeichnis regelt ferner die Tatbestände für eine Gebühren- und Auslagenbefreiung.
(2) Die nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu erhebenden Gebühren und Auslagen umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen.
(3) Auslagen, die nicht im Gebühren- und Auslagenverzeichnis aufgeführt sind, sind mit der Gebühr abgegolten.

§ 3 Zeitgebühr

Sofern im Gebühren- und Auslagenverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, gelten
1.
für den Zeitaufwand von Verwaltungsbeschäftigten in der Bundesverwaltung die in der Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung bestimmten allgemeinen pauschalen Stundensätze für Verwaltungsbeschäftigte in der Bundesverwaltung und
2.
für den Zeitaufwand von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten des Bundes die allgemeinen pauschalen Stundensätze für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte des Bundes nach Anlage 1 Teil A der Allgemeinen Gebührenverordnung.

§ 4 Übergangsvorschrift

Für die Erhebung von Gebühren und Auslagen für eine gebührenfähige Leistung, die vor dem 1. Oktober 2019 beantragt oder begonnen, aber noch nicht vollständig erbracht wurde, ist das bis einschließlich zum 30. September 2019 geltende Recht weiter anzuwenden.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2019 in Kraft.

Anlage (zu § 2 Absatz 1)

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1360 - 1372)

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Bundespolizeigesetz (BPolG)

Abschnitt 2
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)

Abschnitt 3
BDBOS-Gesetz (BDBOSG)

Abschnitt 4
BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)

Abschnitt 5
Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)

Abschnitt 6
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO)

Abschnitt 7
BSI-Gesetz (BSIG)

Abschnitt 8
De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)

Abschnitt 9
Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)

Abschnitt 10
Waffengesetz (WaffG)

Abschnitt 11
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)

Abschnitt 1
Bundespolizeigesetz (BPolG)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Abwehr von Gefahren nach § 14 BPolG
1.1Polizeieinsätze
1.1.1Polizeieinsatz, der durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Schaffung einer Gefahrenlage veranlasst wurde
nach Zeitaufwand
1.1.2Polizeieinsatz, der durch ein vorsätzliches oder fahrlässiges Erwecken des Anscheins einer Gefahrenlage veranlasst wurde
nach Zeitaufwand
1.1.3Polizeieinsatz, der durch die missbräuchliche Auslösung einer Gefahrenmeldeanlage, Notrufanlage oder durch missbräuchliche Nutzung von Notrufzeichen veranlasst wurde

nach Zeitaufwand
1.1.4Polizeieinsatz, der durch die Auslösung einer Gefahrenmeldeanlage veranlasst wurde, wenn zum Zeitpunkt der Auslösung keine Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass ein sachlicher Grund für die Betätigung einer solchen Anlage bestand

nach Zeitaufwand
1.1.5Suche oder Rettung einer Person, sofern die Gefahrenlage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde; ein Einsatz zur Verhinderung eines Suizids ist ausgenommen

nach Zeitaufwand
1.1.6Suche nach einer als vermisst gemeldeten Person ab dem Zeitpunkt ihrer Rückkehr oder ihres Auffindens bis zur Einstellung der Suchmaßnahmen, wenn die Rückkehr oder das Auffinden der Polizei nicht unverzüglich mitgeteilt wird

nach Zeitaufwand
1.1.7Aufgreifen oder Auffinden einer betreuten oder unter Aufsicht stehenden abgängigen Person
nach Zeitaufwand
1.1.8Rettung oder Bergung von Tierennach Zeitaufwand
1.2Bei den Gebührentatbeständen der Nummer 1.1 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
1.2.1Kosten für den Einsatz von Hubschraubern, Booten, Schiffen und Wasserwerfern
1.2.2Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden
1.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter
1.2.4Kosten für die Verpflegung der gefundenen, geretteten, aufgegriffenen oder aufgefundenen Person
1.2.5Kosten für Kleidung für die gefundene, gerettete, aufgegriffene oder aufgefundene Person
1.3Ordnungsverfügungen
1.3.1Verfügung eines Mitführverbotsnach Zeitaufwand
1.3.2Erteilung einer Meldeauflagenach Zeitaufwand
2Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme nach § 19 BPolG
2.1Anordnung und Vollzug der unmittelbaren Ausführung einer Maßnahmenach Zeitaufwand
2.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 2.1 sind neben der Gebühr die in den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 bezeichneten Kosten als Auslagen zu erheben.
3Erhebung von Telekommunikationsdaten nach § 22a BPolG, soweit die Gefahrenlage oder der Gefahrenverdacht vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde; das Auskunftsersuchen zur Verhinderung eines Suizids ist ausgenommen
3.1Auskunftsersuchen bei Telekommunikationsdienstleistern nach § 22a Absatz 1 BPolG über nach dem Telekommunikationsgesetz erhobene Daten
nach Zeitaufwand
3.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 3.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
3.2.1Kosten anderer Behörden
3.2.2Kosten Dritter bis zu dem sich nach § 23 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes ergebenden Betrag
4Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 Nummer 5 BPolG53,75
5Erkennungsdienstliche Maßnahme nach § 24 Absatz 1 BPolG bzw. § 81b zweite Variante StPO
59,50
6Zwangsweise Durchsetzung einer Vorladung nach § 25 Absatz 3 BPolG
6.1Anordnung und Vollzug der zwangsweisen Durchsetzung einer Vorladungnach Zeitaufwand
6.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 6.1 sind neben der Gebühr die Kosten anderer Behörden und Dritter als Auslagen zu erheben.
7Platzverweisung nach § 38 BPolG
7.1Mündliche Platzverweisung in Verbindung mit Identitätsfeststellung nach § 23 Absatz 1 BPolG
44,65
7.2Schriftliche Platzverweisung
7.2.1Erstmalige Platzverweisung88,85
7.2.2Wiederholte Platzverweisung52,00
8Gewahrsam nach § 39 BPolG; der Gewahrsam zum Schutz einer Person, die sich erkennbar unverschuldet in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet, ist ausgenommen
8.1Anordnung des Gewahrsams74,15
8.2Vollzug des Gewahrsams in der stationären Gewahrsamseinrichtung (zusätzlich zur Gebühr nach Nummer 8.1)
6,51 je angefangene
Viertelstunde
8.3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 8.1 und 8.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
8.3.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Gewahrsamszellen, sonstiger Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden
8.3.2Kosten für die Begleitung oder das Transportieren von Personen, Tieren oder Sachen durch eine Polizeivollzugsbeamtin oder einen Polizeivollzugsbeamten des Bundes (PVB)

15,69 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
8.3.3Kosten für die Aufbewahrung von Tieren oder Sachen
8.3.4Kosten für eine ärztliche Untersuchung auf Haft- und Gewahrsamsfähigkeit
8.3.5Kosten für die Verpflegung der in Gewahrsam genommenen Person
8.3.6Kosten für Kleidung der in Gewahrsam genommenen Person
8.3.7Kosten anderer Behörden und Dritter
9Sicherstellung von Tieren oder Sachen nach § 47 BPolG
9.1Anordnung und Vollzug der Sicherstellung von Tieren oder Sachen51,65
9.2Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 9.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
9.2.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden
9.2.2Kosten für das Transportieren von Tieren oder Sachen durch eine oder einen PVB15,69 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
9.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter
10Amtliche Verwahrung sichergestellter Fahrzeuge nach § 48 BPolG
10.1eines Kraftfahrzeugs1,11 pro Tag
10.2eines Kraftrads0,55 pro Tag
10.3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 10.1 und 10.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
10.3.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden
10.3.2Kosten für das Transportieren von Tieren oder Sachen durch eine oder einen PVB15,69 je angefangene
Viertelstunde pro PVB
10.3.3Kosten anderer Behörden und Dritter
11Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Sachen nach § 49 BPolG
11.1Anordnung und Vollzug der Verwertung sichergestellter Sachen nach § 49 Absatz 3 Satz 1 BPolG
71,75
11.2Anordnung und Vollzug der Vernichtung sichergestellter Sachennach Zeitaufwand
11.3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 11.1 und 11.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
11.3.1Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden
11.3.2Kosten anderer Behörden und Dritter
12Entscheidungen im Aufgabenbereich Grenzschutz nach § 2 BPolG, soweit diese Entscheidungen auf Antrag erfolgen oder sonst im Sinne des § 3 Absatz 2 BGebG individuell zurechenbar sind; ausgenommen ist die Schließung einer Grenzübergangsstelle
12.1Zulassung einer Grenzübergangsstelle nach § 61 Absatz 1 BPolGnach Zeitaufwand
12.2Grenzerlaubnis nach § 61 Absatz 3 BPolG; ausgenommen ist die Grenzerlaubnis für Rettungsflüge
78,10
12.3Die Kosten, die während des Transports von polizeilichen Kräften oder von Führungs- oder Einsatzmitteln im Zusammenhang mit einer Grenzerlaubnis nach § 61 Absatz 3 BPolG zur Durchführung der notwendigen Grenzübertrittskontrolle nach § 2 BPolG
an einem Flugplatz oder Hafen entstehen, der nicht als Grenzübergangsstelle zugelassen ist, oder
außerhalb festgesetzter Verkehrsstunden entstehen,
sind als Auslagen zu erheben.







15,69 je angefangene Viertelstunde pro PVB
13Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 12.2 sind neben den Gebühren auch die Kosten für Dolmetscher als Auslagen zu erheben.


Abschnitt 2
Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Verwaltungsvollstreckung eines vorausgehenden Verwaltungsaktes nach § 6 Absatz 1 VwVG durch die Bundespolizei
1.1Mahnung nach § 3 Absatz 3 VwVG26,60
1.2Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVGnach Zeitaufwand
1.3Zwangsgeld nach § 11 VwVG62,20
1.4Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVGnach Zeitaufwand
2Verwaltungsvollstreckung ohne vorausgehenden Verwaltungsakt nach § 6 Absatz 2 VwVG durch die Bundespolizei
2.1Ersatzvornahme einer vertretbaren Handlung nach § 10 VwVGnach Zeitaufwand
2.2Unmittelbarer Zwang nach § 12 VwVGnach Zeitaufwand
3Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 und 2.2 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
3.1Kosten für Dolmetscher
3.2bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1.2, 1.4, 2.1 und 2.2:
3.2.1Kosten für den Einsatz von Hubschraubern, Booten, Schiffen und Wasserwerfern
3.2.2Kosten für die Reinigung verunreinigter Diensträume, Dienstfahrzeuge, Uniformen oder sonstiger Sachen, die im Dienstgebrauch verwendet werden
3.2.3Kosten anderer Behörden und Dritter


Abschnitt 3
BDBOS-Gesetz (BDBOSG)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Anordnung der Präsidentin/des Präsidenten der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) zur Abwehr von netzspezifischen Gefahren nach § 15 Absatz 1 BDBOSG

nach Zeitaufwand
2Heranziehung von Dritten durch Heranziehungsbescheid, um notwendige Auskünfte nach § 15 Absatz 4 BDBOSG zu erlangen
nach Zeitaufwand
3Erteilung eines Zertifikats nach § 15a Absatz 2 Satz 1 BDBOSG
3.1für eine Funkleitstelle
3.1.1ohne technische Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOS
3.1.1.1Erteilung des Zertifikats370,00
3.1.1.2Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach 3.1.1.1)
3,54
pro nachzuweisendem Leistungsmerkmal
3.1.2mit technischer Prüfung der Funkleitstelle durch die BDBOSnach Zeitaufwand
3.2für ein sonstiges Endgerät
3.2.1ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS
3.2.1.1Erteilung des Zertifikats308,00
3.2.1.2Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zur Gebühr nach 3.2.1.1)
3,54
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
3.2.2mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOSnach Zeitaufwand
4Erteilung eines Änderungszertifikats nach § 15a Absatz 3 Satz 1 und 2 BDBOSG
4.1für eine Funkleitstelle
4.1.1ohne technische Prüfung der Funkleistelle durch die BDBOS
4.1.1.1Erteilung des Änderungszertifikats506,00
4.1.1.2Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuordnen ist (zusätzlich zur Gebühr nach 4.1.1.1)
17,17
pro Änderungsfall-
gruppe
4.1.1.3Prüfung daraufhin, ob die Funkleitstelle die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern 4.1.1.1 und 4.1.1.2)

7,94
pro nachzuweisendem
Leistungsmerkmal
4.1.2mit technischer Prüfung der Funkleistelle durch die BDBOSnach Zeitaufwand
4.2für ein sonstiges Endgerät
4.2.1ohne technische Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOS
4.2.1.1Erteilung des Änderungszertifikats444,00
4.2.1.2Prüfung daraufhin, ob die Änderung den Änderungsfallgruppen zuzuordnen ist (zusätzlich zur Gebühr nach 4.2.1.1)
17,17
pro Änderungsfall-
gruppe
4.2.1.3Prüfung daraufhin, ob das sonstige Endgerät die nachzuweisenden Leistungsmerkmale aufweist (zusätzlich zu den Gebühren nach den Nummern 4.2.1.1 und 4.2.1.2)

7,94
pro nachzuweisendem Leistungsmerkmal
4.2.2mit technischer Prüfung des sonstigen Endgerätes durch die BDBOSnach Zeitaufwand
5Entscheidung über die angezeigte Änderung eines zertifizierten Endgerätes nach § 15a Absatz 3 Satz 5 BDBOSG
166,00
6Ausnahmegenehmigung zur Verwendung nicht zertifizierter Endgeräte nach § 15a Absatz 4 Satz 1 BDBOSG
547,00


Abschnitt 4
BDBOS-Zertifizierungsverordnung (BDBOSZertV)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Gewährung des Zugangs zum geschützten Bereich der Internetseite der BDBOS nach § 6 Absatz 1 Satz 1 BDBOSZertV
186,00


Abschnitt 5
Laufbahnbefähigungsanerkennungsverordnung (LBAV)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Anerkennung einer Qualifikation als Laufbahnbefähigung
1.1nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 LBAV100,00
1.2nach Durchführung einer Eignungsprüfung nach § 2 Absatz 1 Nummer 2 LBAV200,00
1.3nach Durchführung eines Anpassungslehrgangs nach § 2 Absatz 1 Nummer 3 LBAV200,00
1.4nach Durchführung sowohl einer Eignungsprüfung als auch eines Anpassungslehrgangs nach § 2 Absatz 1 Nummer 4 LBAV
300,00


Abschnitt 6
Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen im Sinne von Artikel 12 Absatz 5 Satz 2 DS-GVO, sofern die Antragsbearbeitung nicht verweigert wird, die Erteilung von Auskünften, Mitteilungen und Informationen oder das Ergreifen von Maßnahmen nach den Artikeln 15 bis 22 und 34 DS-GVO.


nach Zeitaufwand
2Die Zurverfügungstellung weiterer Kopien nach Artikel 15 Absatz 3 Satz 2
DS-GVO ist gebührenbefreit.
3Konsultation der Aufsichtsbehörde bei Datenschutz-Folgenabschätzungen mit erhöhtem Risiko nach Artikel 36 DS-GVO
nach Zeitaufwand
4Genehmigung von Verhaltensregeln nach Artikel 40 Absatz 5 DS-GVOnach Zeitaufwand
5Zertifizierung nach Artikel 42 Absatz 5 Satz 1 DS-GVOnach Zeitaufwand
6Erteilung der Befugnis nach Artikel 43 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe b DS-GVO in Verbindung mit § 39 BDSG, als Zertifizierungsstelle gemäß Artikel 43 Absatz 1 Satz 1 DS-GVO tätig zu werden

nach Zeitaufwand
7Genehmigung von geeigneten Garantien nach Artikel 46 Absatz 3 DS-GVO und verbindlichen internen Datenschutzvorschriften nach Artikel 47 DS-GVO
nach Zeitaufwand
8Beantwortung bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufigen Wiederholungen – exzessiven Anfragen im Sinne von Artikel 57 Absatz 4 DS-GVO

nach Zeitaufwand
9Mit Ausnahme der Gebührenerhebung in Bußgeldverfahren nach Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe i, Artikel 83 DS-GVO in Verbindung mit § 41 BDSG und § 107 OWiG sind Abhilfemaßnahmen nach Artikel 58 Absatz 2 DS-GVO gebührenbefreit.


Abschnitt 7
BSI-Gesetz (BSIG)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Zertifizierungen und Zertifikate
1.1Zertifizierung von Produkten und Standorten nach Common Criteria auf den verschiedenen EAL-Stufen (Evaluation Assurance Level – Stufen der Vertrauenswürdigkeit einer Sicherheitsleistung)
1.1.1Erstzertifizierung von Produkten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
1.1.1.1Produktklasse I (einfache IT-Produkte kleineren Umfangs)
1.1.1.1.1EAL 14 868,00
1.1.1.1.2EAL 27 063,00
1.1.1.1.3EAL 310 618,00
1.1.1.1.4EAL 412 921,00
1.1.1.1.5EAL 515 835,00
1.1.1.1.6EAL 618 929,00
1.1.1.1.7EAL 7nach Zeitaufwand
1.1.1.2Produktklasse II (IT-Produkte mittleren Umfangs und mittlerer Komplexität)
1.1.1.2.1EAL 17 177,00
1.1.1.2.2EAL 211 140,00
1.1.1.2.3EAL 316 638,00
1.1.1.2.4EAL 420 022,00
1.1.1.2.5EAL 524 510,00
1.1.1.2.6EAL 628 842,00
1.1.1.2.7EAL 7nach Zeitaufwand
1.1.1.3Produktklasse III (umfangreiche und komplexe IT-Produkte)
1.1.1.3.1EAL 19 314,00
1.1.1.3.2EAL 214 663,00
1.1.1.3.3EAL 322 352,00
1.1.1.3.4EAL 426 800,00
1.1.1.3.5EAL 532 522,00
1.1.1.3.6EAL 637 510,00
1.1.1.3.7EAL 7nach Zeitaufwand
1.1.1.4In allen Produktklassen
1.1.1.4.1Zertifizierung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG mit zusätzlichen einzelnen Anforderungen aus einer höheren EAL-Stufe (EAL X+)

nach Zeitaufwand
1.1.1.4.2Zertifizierung auf Basis speziell definierter Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG

nach Zeitaufwand
1.1.2Re-Zertifizierung von Produkten (in der Regel mit Wiederverwendung von Nachweisen aus anderen BSI-Zertifizierungsverfahren) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG

nach Zeitaufwand
1.1.3Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
725,00
1.1.4Re-Assessment (Neubewertung eines bestehenden Produktzertifikats nach aktuellem Stand der Technik) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG

nach Zeitaufwand
1.1.5Zertifizierung der auf den Standort bezogenen Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit für eine Produktzertifizierung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
1.1.5.1Erstzertifizierung eines Standortesnach Zeitaufwand
1.1.5.2Re-Zertifizierung eines Standortesnach Zeitaufwand
1.1.5.3Maintenance-Verfahren für Standortzertifikate714,00
1.2Zertifizierung von Schutzprofilen nach Common Criteria und anderen Prüfkriterien nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
1.2.1Erstzertifizierung eines Schutzprofilsnach Zeitaufwand
1.2.2Re-Zertifizierung eines Schutzprofilsnach Zeitaufwand
1.2.3Maintenance-Verfahren für Schutzprofilzertifikate666,00
1.3Zertifizierung von Produkten und Systemen nach technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
1.3.1Erstzertifizierung eines Produkts2 209,00
1.3.2Re-Zertifizierung eines Produkts991,00
1.3.3Maintenance-Verfahren für Produktzertifikate393,00
1.3.4Erstzertifizierung eines Systems2 704,00
1.3.5Re-Zertifizierung eines Systems1 779,00
1.3.6Überwachungsaudit für System-Zertifikate480,00
1.4Zertifizierung von Systemen nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG
1.4.1Erstzertifizierung eines Systems2 746,00
1.4.2Re-Zertifizierung eines Systems2 453,00
1.5Zertifizierung einer Person gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 BSIG
1.5.1Erstzertifizierung einer Personnach Zeitaufwand
1.5.2Re-Zertifizierung einer Person205,00
1.5.3Vor-Ort-Überwachung einer Person884,00
1.6Zertifizierung von IT-Sicherheitsdienstleistern gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 5 BSIG
1.6.1Systembegutachtungnach Zeitaufwand
1.6.2Fachbegutachtungnach Zeitaufwand
1.6.3Begutachtung zur Systemförderung1 369,00
1.6.4Außerordentliche Begutachtungnach Zeitaufwand
1.6.5Erweiterung des Geltungsbereichs einer Zertifizierung eines IT-Sicherheitsdienstleisters
nach Zeitaufwand
1.7Zertifizierung nach sonstigen vom BSI anerkannten Prüfstandards nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 BSIG

nach Zeitaufwand
1.8Anerkennung von Zertifikaten anderer Stellen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 7 BSIG
nach Zeitaufwand
1.9Anerkennung von sachverständigen Stellen gemäß Verfahrensbeschreibung des BSI nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 in Verbindung mit § 9 Absatz 6 BSIG
1.9.1Systembegutachtung einer Stellenach Zeitaufwand
1.9.2Fachbegutachtung einer Stellenach Zeitaufwand
1.9.3Begutachtung zur Systemförderung einer Stelle1 336,00
1.9.4Außerordentliche Begutachtung einer Stellenach Zeitaufwand
1.9.5Erweiterung des Geltungsbereichs einer Anerkennungnach Zeitaufwand
1.10Digitale Zertifikate für den Betrieb von Krypto- und Sicherheitsmanagementsystemen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 8 BSIG
1.10.1Erteilung eines digitalen Erstzertifikatsnach Zeitaufwand
1.10.2Erneuerung eines digitalen Zertifikats268,00
2Prüfung und Bewertung der Sicherheit von informationstechnischen Systemen oder Komponenten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5 BSIG
2.1Informationssicherheitsrevision (IS-Revision)
2.1.1IS-Kurzrevision3 979,00
2.1.2IS-Partialrevisionnach Zeitaufwand
2.1.3IS-Querschnittsrevisionnach Zeitaufwand
2.2Sonstige Prüfungen und Bewertungennach Zeitaufwand
3Unterstützung, Beratung und Durchführung von technischen Prüfungen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 9 BSIG
nach Zeitaufwand
4Unterstützungshandlung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 12, 13 und 13a BSIGnach Zeitaufwand
5Beratung nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 14 BSIGnach Zeitaufwand
6Prüfung der Eignung branchenspezifischer Sicherheitsstandards nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 17 in Verbindung mit § 8a Absatz 2 BSIG
nach Zeitaufwand
7Bewertung von Sicherheitsmängeln nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 17 in Verbindung mit § 8a Absatz 3 Satz 4 BSIG
nach Zeitaufwand
8Unterstützung bei der Wiederherstellung der Sicherheit oder Funktionsfähigkeit informationstechnischer Systeme in herausgehobenen Fällen nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 18 in Verbindung mit § 5a BSIG

nach Zeitaufwand
9Beratung und Unterstützung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen nach § 3 Absatz 3 BSIG
nach Zeitaufwand
10Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 9 sind neben den Gebühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erheben.


Abschnitt 8
De-Mail-Gesetz (De-Mail-G)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Akkreditierung und Erteilung des Gütezeichens nach § 17 Absatz 1 De-Mail-G durch das BSI
nach Zeitaufwand
2Erneuerung der Akkreditierung nach § 17 Absatz 3 De-Mail-G durch das BSInach Zeitaufwand
3Zertifikat nach § 18 Absatz 3 Nummer 4 De-Mail-G durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
3.1Erteilung des Zertifikats durch den BfDInach Zeitaufwand
3.2Bei dem Gebührentatbestand nach Nummer 3.1 sind neben der Gebühr folgende Kosten als Auslagen zu erheben:
3.2.1Kosten für Sachverständige
3.2.2Kosten für Leistungen anderer Behörden und Dritter
3.2.3Kosten für Dienstreisen
4Prüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Diensteanbieter nach § 19 Absatz 2 De-Mail-G durch das BSI
nach Zeitaufwand
5Untersagung oder teilweise Untersagung des Betriebes nach § 20 Absatz 3De-Mail-Gdurch das BSI
nach Zeitaufwand
6Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1, 2, 4 und 5 sind neben den Gebühren die Kosten für Dienstreisen und für Dritte als Auslagen zu erheben.


Abschnitt 9
Verordnung zur Erteilung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UnbBeschErtV)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung)
1.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1
UnbBeschErtV

nach Zeitaufwand
1.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand
2Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (erneute Bescheinigung)
2.1für den Hersteller einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 1 Nummer 1
UnbBeschErtV

nach Zeitaufwand
2.2für den Veranstalter nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 UnbBeschErtVnach Zeitaufwand
3Abdruck der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei jedem Nachbau einer Spieleinrichtung nach § 3 Absatz 2 UnbBeschErtV
nach Zeitaufwand
4Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 3 sind neben den Gebühren die Kosten eines nach § 1 Satz 3 UnbBeschErtV vom BKA mit der Durchführung der Prüfung beauftragten Fachinstituts und die Kosten für Dienstreisen des Spielausschusses als Auslagen zu erheben.
5Änderung des Veranstaltungsplatzes bei einer erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 4 Nummer 5 UnbBeschErtV
nach Zeitaufwand


Abschnitt 10
Waffengesetz (WaffG)
NummerGebühren- oder Auslagentatbestand; Gebühren- und AuslagenbefreiungGebühren/Auslagen
in Euro
1Feststellung durch das BKA nach § 2 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 3 WaffG, ob Gegenstände vom WaffG erfasst werden, mit Einstufung dieser Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 und 3 sowie Anlage 2 WaffG

nach Zeitaufwand
2Feststellungen nach Nummer 1 auf Antrag von Behörden sind gebühren- und auslagenbefreit.
3Bei dem Gebührentatbestand der Nummer 1 sind neben der Gebühr auch folgende Kosten des BKA als Auslagen zu erheben:
3.1Kosten für die Veröffentlichung der Feststellung im Bundesanzeiger
3.2Kosten anderer Behörden und Dritter, soweit diese vom BKA beauftragt wurden
3.3Kosten für Eingangsabgaben, insbesondere Zölle und die Eingangsumsatzsteuer, sowie die mit den Eingangsabgaben im Zusammenhang stehenden Gebühren bei der Prüfung von Stoffen und Gegenständen, die dem BKA aus
dem Ausland zugesandt werden
4Erlaubnis durch das BVA
4.1zum Erwerb und Besitz von Waffen oder Munition (Waffenbesitzkarte)
4.1.1für eine Person einschließlich der Ersteintragung einer Erwerbs- und Besitzberechtigung für eine Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
4.1.1.1für einen Waffensammler, in Verbindung mit § 17 Absatz 1 WaffG, oder für einen Waffen- oder Munitionssachverständigen, in Verbindung mit § 18 WaffG
nach Zeitaufwand
4.1.1.2für eine sonstige natürliche Person einschließlich
Jägern, in Verbindung mit § 13 WaffG,
Sportschützen, in Verbindung mit § 14 WaffG,
Brauchtumsschützen, in Verbindung mit § 16 WaffG,
gefährdeten Personen, in Verbindung mit § 19 WaffG oder
Erben, in Verbindung mit § 20 WaffG







58,20
4.1.2für mehrere Personen nach § 10 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4.1.3für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als juristische Person nach § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Vereins-Waffenbesitzkarte)

nach Zeitaufwand
4.2zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Munitionserwerbsschein)
nach Zeitaufwand
4.3zum Führen einer Waffe nach § 10 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Waffenschein)
nach Zeitaufwand
4.4zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 10 Absatz 4 Satz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Kleiner Waffenschein)
35,95
4.5zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und zum Waffenhandel nach § 21 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4.6zum Schießen nach § 10 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Schießerlaubnis)
nach Zeitaufwand
4.7zum Schießen außerhalb von Schießstätten zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4.8zum Erwerb von Schusswaffen oder von Munition für eine Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt
4.8.1
in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union hat und Schusswaffen oder Munition in der Bundesrepublik Deutschland erwerben möchte, nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG


nach Zeitaufwand
4.8.2
in der Bundesrepublik Deutschland hat und Schusswaffen oder Munition in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben möchte, nach § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG


nach Zeitaufwand
4.9für das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach, durch oder aus der Bundesrepublik Deutschland nach § 29 Absatz 1, § 30 Absatz 1, § 31 Absatz 1 oder § 32 Absatz 1 Satz 1, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG


45,60
4.10zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition in einen anderen Mitgliedstaat nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG (Europäischer Feuerwaffenpass)

57,70
4.11zum Erwerb, Führen, Schießen, Verbringen oder Mitnahme nach den Nummern 4.1 bis 4.10 durch Erteilung einer Ersatzausfertigung
nach Zeitaufwand
5Eintragung oder Austragung durch das BVA
5.1Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte
5.1.1der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe oder von Munition nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG

37,00
5.1.2der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition nach § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG

41,75
5.1.3der Erlaubnis zum Erwerb und Besitz eines wesentlichen Teils der Waffe nach § 10 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3 und in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG

nach Zeitaufwand
5.1.4des Überlassens einer Waffe an einen anderen Berechtigten nach § 10 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
41,25
5.2Ein- oder Austragung einer Waffe in den oder aus dem Europäischen Feuerwaffenpass oder sonstige Änderungen nach § 32 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG

41,80
6Verlängerung durch das BVA
6.1eines Waffenscheins nach § 10 Absatz 4 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
6.2einer Erlaubnis für die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch die Bundesrepublik Deutschland nach § 32 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG

nach Zeitaufwand
7Genehmigung durch das BVA
7.1einer Sportordnung
7.1.1nach § 15a Absatz 2 Satz 1 und 2 WaffGnach Zeitaufwand
7.1.2ohne gleichzeitige Anerkennung als Verband nach § 15a Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand
7.2von Änderungen genehmigter Sportordnungen nach § 15a Absatz 2 Satz 3 bis 5 und Absatz 3 WaffG
nach Zeitaufwand
8Anerkennung durch das BVA von Schießsportverbänden nach § 15 WaffGnach Zeitaufwand
9Überprüfung, Überwachung, Prüfung oder Kontrolle
9.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Waffen- und Munitionserlaubnis
9.1.1Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
9.1.1.1für Personen mit bekannter Adresse75,60
9.1.1.2für Personen mit unbekannter Adresse95,10
9.1.2Regelüberprüfung der Voraussetzungen für eine Erlaubnis nach § 4 Absatz 3 und des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4 WaffG, jeweils in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG, bei Ausnahmen von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition der Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG


59,00
9.2Überwachung des Vorliegens der Voraussetzungen für die Anerkennung von Schießsportverbänden nach § 15 Absatz 4 Satz 1 WaffG
nach Zeitaufwand
9.3Prüfung zum Nachweis der Fachkunde nach § 22 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
9.4Die verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 36 Absatz 3 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.
10Anordnung durch das BVA
10.1zur nachträglichen Anbringung eines Kennzeichens an einer Schusswaffe nach § 25 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
10.2notwendiger Ergänzungen der Sicherheitsstandards bei der Aufbewahrung von Schusswaffen oder Munition nach § 36 Absatz 6 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG

nach Zeitaufwand
11Nachträgliche Auflage zu einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition
11.1nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffGnach Zeitaufwand
11.2nach § 9 Absatz 2 Satz 2 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffGnach Zeitaufwand
12Untersagen des Erwerbs und Besitzes von Waffen oder Munition (Waffenbesitzverbot) durch das BVA
12.1deren Erwerb nach § 41 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nicht der Erlaubnis bedarf
nach Zeitaufwand
12.2deren Erwerb nach § 41 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG der Erlaubnis bedarf
nach Zeitaufwand
13Sicherstellung, Einziehung, Verwertung, Vernichtung durch das BVA oder sonstige Anordnungen des BVA
13.1Sicherstellung, Einziehung und Verwertung von Schusswaffen oder Munition sowie sonstige Anordnungen in den Fällen des § 37 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG

nach Zeitaufwand
13.2Anordnung der dauerhaften Unbrauchbarmachung, des Überlassens an einen Berechtigten oder der Beseitigung der Verbotsmerkmale sowie jeweils der Nachweisführung darüber gegenüber der Behörde und gegebenenfalls die Sicherstellung von Erlaubnisurkunden, Waffen oder Munition in den Fällen des § 46 Absatz 2 bis 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG



nach Zeitaufwand
13.3Einziehung, Verwertung oder Vernichtung sichergestellter Waffen oder Munition nach § 46 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14Ausnahmen
14.1von Alterserfordernissen beim Umgang mit Waffen oder Munition nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
14.1.1allgemein nach § 3 Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand
14.1.2für den Einzelfall nach § 3 Absatz 3 WaffGnach Zeitaufwand
14.2von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten nach § 12 Absatz 5 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.3für das Führen von Waffen zur Brauchtumspflege nach § 16 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.4von der Blockierpflicht für Erbwaffen nach § 20 Absatz 7 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.5vom Mindestalter beim Schießen auf Schießstätten nach § 27 Absatz 4 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.6von den Verboten des Umgangs mit Waffen oder Munition nach Anlage 2 Abschnitt 1 WaffG in Verbindung mit § 40 Absatz 4 WaffG
nach Zeitaufwand
14.7vom Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen nach § 42 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
14.8Die Erteilung einer Bescheinigung über Ausnahmen von waffenrechtlichen Vorschriften für Staatsgäste und andere Besucher nach § 56 Satz 1 WaffG durch das BVA ist gebührenbefreit.


Abschnitt 11
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
NummerGebühren- oder AuslagentatbestandGebühren/Auslagen
in Euro
1Anerkennung von Lehrgängen zur Vermittlung der Sachkunde im Umgang mit Waffen und Munition nach § 3 Absatz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG

nach Zeitaufwand
2Feststellung, ob Schusswaffen nach § 6 Absatz 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind
232,00
3Ausnahme für vom sportlichen Schießen ausgeschlossene Schusswaffen nach § 6 Absatz 3 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand
4Genehmigung von Abweichungen von den Anforderungen an die Aufbewahrung von Waffen oder Munition nach § 13 Absatz 5 bis 8 oder § 14 AWaffV, jeweils in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG

nach Zeitaufwand
5Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses nach § 33 Absatz 1 Satz 2 AWaffV in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG
nach Zeitaufwand