Organisationserlaß des Bundeskanzlers

I.

Dem Bundesministerium für Gesundheit werden übertragen:
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aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärmedizin,
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aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung die Zuständigkeit für Gesundheit und Krankenversicherung.

II.

Dem Bundesministerium für Familie und Senioren wird aus dem Geschäftsbereich des ehemaligen Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit die Zuständigkeit für Familie und Soziales übertragen.

III.

Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist zuständig für Fragen der Absicherung bei Pflegebedürftigkeit.

IV.

Die Einzelheiten des Überganges werden zwischen den beteiligten Bundesministern geregelt und dem Chef des Bundeskanzleramtes mitgeteilt.