Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Beamten der Deutschen Bundesbahn

I.

Auf Grund der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst vom 14. Juli 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1915) und der Anordnung des Bundesministers für Verkehr über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr vom 7. August 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 2185) übertragen wir die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Beamten der Besoldungsgruppen A 1 bis A 13 (gehobener Dienst) und der entsprechenden Beamten bis zur Anstellung - je für ihren Geschäftsbereich - auf
die Präsidentender Bundesbahndirektionen,
 der Zentralen Transportleitung,
der Bundesbahn-Zentralämter,
der Zentralen Verkaufsleitung und des Bundesbahn-Sozialamtes sowie
den Direktorder Zentralstelle für Betriebswirtschaft und Datenverarbeitung.

II.

Wir behalten uns im Einzelfall die Ernennung und Entlassung der in Abschnitt I genannten Bundesbahnbeamten vor.

III.

Die Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1975 in Kraft.

Schlußformel

Deutsche Bundesbahn